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Es gibt mehrere Möglichkeiten, in den USA einen temporären Aufenthalt zu rechtfertigen. Eine davon ist das Arbeitsvisum. Hierbei wird zwischen den „Nichteinwanderungsvisa“ und den „Einwanderungsvisa“ unterschieden.  Im Allgemeinen kommt es auf die Qualifikation, Staatsangehörigkeit, Dauer des Aufenthalts und die Firmenzugehörigkeit an, um zu entscheiden, welches Visum geeignet ist.

Wie erhalte ich ein Arbeitsvisum?

Ein Visum kann nur in einem US-Konsulat im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Im Fall Deutschland wären zum Beispiel Frankfurt am Main, Berlin oder München entsprechende Anlaufstellen. Antragsteller zwischen 14 und 79 Jahren müssen dabei persönlich anwesend sein und ein kurzes Interview durchführen, um ihr Visum beantragen zu können. Eine generelle Altersgrenze für ein Arbeitsvisum gibt es jedoch nicht.

Der Weg zu einem Arbeitsvisum geht zunächst über die Beantragung des Formulars I-129 bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS). Dieses erhält man beispielsweise als PDF unter http://www.uscis.gov/i-129. Das Dokument sollte vom Arbeitgeber vor Ort bereits einige Monate vor dem Anfang des Arbeitsverhältnisses an USCIS übergeben werden. Nach der Bestätigung der Petition bekommt der Arbeitgeber das Dokument I-797 (mit dem Titel “Notice of Action”). In diesem Formular ist ebenfalls der genaue Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vermerkt. Mit dem Arbeitsvisum hat man dann die Möglichkeit, bis zu 10 Tage vor dem vermerkten Datum in die USA einzureisen.
Beim Interview in einem der US-Konsulate muss zum einen die Nummer des Belegs vom Formular I-129 und zum anderen das geprüfte Formular I-797 vorgezeigt werden.
Die Beantragung des Arbeitsvisums ist also durchaus mit viel Zeit und Bürokratie verbunden. Daher sollte man auch rechtzeitig vor Antritt der Reise die erforderlichen Dokumente beantragen und einreichen.

Welche Möglichkeiten stehen mir mit dem Arbeitsvisum offen?

Es gibt unterschiedliche Arten von Nichteinwanderungsvisa, also Berechtigungen, in den USA zu leben und dort gleichzeitig während der Dauer einer Anstellung zu arbeiten. Im Folgenden werden die wichtigsten Kategorien kurz aufgelistet und genauer erklärt:

B-Visa (B-1 / B-2)

Diese Visa ermöglichen geschäftsbedingte (B-1) und touristische (B-2) Einreisen für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 180 Tagen innerhalb eines Jahres. Die Visa werden in der Regel für 10 Jahre erteilt.

C-1 / D Visa

Bei diesem Visum handelt es sich um das sogenannte Crewmember-Visum. Es ist besonders für Angestellte eines Flug-, Schiff- oder Transittransportunternehmens geeignet, die die USA häufig als (Zwischen-) Ziel nutzen. Der Arbeitgeber muss hierbei international tätig sein.

Wichtig: Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber nicht, in den USA für einen amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Es verleiht ihm nur die Erlaubnis, ein Geschäftsverhältnis mit einem amerikanischen Partner im Rahmen der oben genannten Tätigkeiten einzugehen.

E-Visa (E-1 / E-2)

Das Handelsvisum (E-1) steht Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, die in Handelsbeziehungen mit den USA stehen.
Das E-2-Visum stellt das Investorenvisum dar und betrifft natürliche oder juristische Personen, die in US-Unternehmen investiert haben oder im Begriff sind, dies zu tun.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein US-Unternehmen besteht oder gegründet werden muss – es muss kein ausländischer Standort vorhanden sein. Das E-Visum sieht einige zeitverkürzende Vereinfachungen des Beantragungsprozesses vor. Um Zeit und Kosten zu sparen, kann man es daher als gute Option in Erwägung ziehen.

H-Visa

Das H-1B Visum richtet sich an hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland und ist wohl das Bekannteste unter den Visa. Anspruch auf ein solches Visum hat jeder, der einen akademischen Abschluss absolviert hat. Das Visum bietet dem Inhaber die Möglichkeit, für ein US-amerikanisches Unternehmen zu arbeiten.

I-Visa

Dieses Visum ähnelt den B-Visa, richtet sich jedoch speziell an Journalisten.

L-Visa

Das L-1-Visum stellt eine Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung in den USA dar. Des Weiteren ermöglicht es den Transfer von Mitarbeitern zwischen ausländischen Standorten und Standorten innerhalb der USA. Das Beantragungsverfahren des L-Visums ist ein sehr zeit- und kostenintensives Verfahren. Eine weitere Voraussetzung ist zudem ein Unternehmensstandort außerhalb der USA.

O-Visa

Das O-1-Visum gilt für besonders begabte Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten und ermöglicht diesen die Arbeitsaufnahme bei einem US-amerikanischen Arbeitgeber.

P-Visa (P-1 / P-2 P-3)

Ein P-Visum richtet sich an Sportler und Künstler, die ihre Karriere in die USA tragen möchten und ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt innerhalb eines begrenzten Zeitraums. Während sich das P-1 für Leistungssportler und Entertainer eignet, gewährt das P-2 den internationalen Künstlertransfer und das P-3 den Aufenthalt für kulturell einzigartige Darsteller.

Eine ausführliche Beschreibung der unterschiedlichen Visa-Arten und des Bearbeitungsvorgang erhält man auf der Homepage von USCIS unter http://www.uscis.gov/working-united-states/temporary-workers/temporary-nonimmigrant-workers.

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