Das „B Visitor Visa“ zählt zu den gängigsten Einreisevisa für die USA. Dieses ermöglicht Touristen oder aber Geschäftsreisenden einen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten. Was es genau mit dem B-Visum auf sich hat und welche Voraussetzungen man als Antragsteller erfüllen muss, erklären wir im Folgenden.

Zu welchem Zweck kann ich das „B Visitor Visa“ nutzen?

Zunächst sollte erwähnt werden, dass es in dieser Kategorie zwei Arten von Visa gibt – zum einen das B-1 oder sogenannte „Business Visitor“ für Geschäftsreisende und zum anderen das B-2 Visum für Besucher (auf Englisch „Tourist Visa“). Einen geschäftlichen Aufenthalt in den USA können zum Beispiel der Besuch einer Messe, von Konferenzen oder Meetings, Vertragsverhandlungen oder etwa die Betreuung von Kunden vor Ort  darstellen. Besitzer dieses Visums dürfen jedoch keiner Arbeit in den Vereinigten Staaten nachgehen und keinerlei Bezahlung aus amerikanischer Hand erhalten.

Für das „B-2 Tourist Visa“ qualifiziert man sich wiederum beispielsweise als „einfacher“ Tourist, Besucher von in den USA lebenden Verwandten oder im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Dieses Visum erlaubt ebenfalls keinerlei bezahlte Tätigkeit und auch keine Aufnahme eines Studiums, Praktikums oder Ähnlichem in den Staaten.
Bei der Vergabe des Visums wird in Deutschland jedoch selten zwischen diesen beiden Kategorien unterschieden. Daher erhalten Antragsteller im Normalfall eine Art „B-1/ B-2“ Visum und können dieses dann theoretisch für beide Optionen in Anspruch nehmen.

Das B-1 bzw. B-2 wird häufig mit einer Gültigkeit von 10 Jahren erteilt. Somit darf der Inhaber des Visums innerhalb der nächsten 10 Jahre entweder einmalig für bis zu 180 Tage oder mehrmals innerhalb eines Jahres in die USA einreisen. Diese Ansprüche gelten jedoch nur in der Theorie, denn erst der amerikanische Zollbeamte bestimmt bei der Einreise die tatsächliche Länge des Aufenthalts – den sogenannten „Aufenthaltsstatus“ – und dieser kann z.B. bei Verdacht auf eine Einwanderungsabsicht entsprechend kürzer ausfallen oder verwehrt werden.

Wer sich bereits in den USA aufhält und dort seine Reise verlängern möchte, kann einen Antrag auf einen Gesamtaufenthalt von bis zu einem Jahr bei den USCIS („United States Citizenship and Immigration Services“) stellen. Dort müssen weitere Dokumente ausgefüllt sowie eine Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Außerdem muss man eine Begründung für den Verlängerungsantrag abgeben.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Ein B-Visum kann in einem der US-amerikanischen Botschaften im Heimatland beantragt werden. In Deutschland gehören dazu die Anlaufstellen in Berlin, München und Frankfurt am Main.
Bevor man alle erforderlichen Dokumente im Konsulat einreichen kann, muss eine Online-Registrierung unter http://cdn.ustraveldocs.com/de/ vorgenommen werden. Dort bezahlt man die anfallenden Visabearbeitungsgebühren und vereinbart nach erfolgreicher Aktivierung des Accounts einen Termin für ein Interview in einer US-Botschaft. Für alle Antragsteller im Alter zwischen 14 und 79 Jahren ist dieses persönliche Interview verpflichtend. Personen aller anderen Altersgruppen können ihren Antrag hingegen auch per Post stellen. Eine Auslandskrankenversicherung ist hierfür nicht obligatorisch, weitere Informationen dazu findet man hier.

Das sogenannte Formular DS-160 wird ebenfalls im Internet angefordert. Hierzu gibt das U.S. Department of State auf seiner offiziellen Seite weiterführende Informationen und liefert einen Link zum Formular.

Zum Interview in der US-Botschaft werden dann die Terminbestätigung (die „Appointment Confirmation“), das Formular DS-160 und ein gültiger Reisepass vorgelegt. Außerdem muss der Antragsteller eine Begründung und Belege für seine Anliegen in den Vereinigten Staaten liefern. Zusätzlich muss bewiesen werden, dass keine Einwanderung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in den USA beabsichtigt ist.

Gibt es eine Alternative zum B-Visum?

Das „Visa Waiver Programm“ bietet Touristen und Reisenden mit geschäftlichem Hintergrund die Möglichkeit, ohne Visum in die USA einzureisen. Es erlaubt Staatsangehörigen bestimmter Länder (momentan gehören dazu 38 Staaten, inklusive Deutschland, Österreich und die Schweiz) einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Die Bedingung für eine Teilnahme am „Visa Waiver Programm“ ist unter anderem die Vorlage eines elektronischen Reisepasses sowie eine Registrierung im „Electronic System for Travel Authorization“ (ESTA). Das U.S. Department of State bietet auch zu diesem Programm einen guten Überblick.

Zusammenfassung: ESTA

  • 38 unterstützte Staaten (u.A. Deutschland)

  • Bis zu 90 Tage Aufenthalt am Stück

  • Beliebig viele Aufenthalte

  • Zwei Jahre Gültigkeit

  • Für touristische und geschäftliche Zwecke

  • Schnell und sicher online beantragen

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