Angestellte von Medienfirmen, Journalisten oder freie Mitarbeiter eines Medienunternehmens machen häufig den Fehler, für ein Arbeitsprojekt in den Vereinigten Staaten einen Antrag auf ein gewöhnliches Arbeitsvisum oder das B-1 Visum zu stellen. Häufig wird für die Reise auch auf das visafreie „Visa Waiver“-Programm zurückgegriffen. Ist der Aufenthalt in den USA jedoch beruflicher Natur und verbunden mit einem konkreten journalistischen bzw. medienbezogenen Projekt, so muss ein sogenanntes „I-Visum“ beantragt werden.
Was ermöglicht das I-Visum?
Dieses spezielle Visum (auch „Foreign News Media“) erlaubt Arbeitnehmern der Medienbranche einen zeitlich beschränkten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu dienstlichen Zwecken. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit als Auslandskorrespondent. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist meist durch die Länge des Auslandsprojekts bestimmt und kann bis zu 5 Jahre betragen. Wichtig ist, dass der Antragsteller über die gesamte Zeit des Projekts bei einem ausländischen Medienunternehmen unter Vertrag steht und die Absicht hat (sowie nachweisen kann), nach Ende des Aufenthalts zum ursprünglichen Arbeitgeber ins Heimatland zurückzukehren. Folglich berechtigt das Visum nicht dazu, vor Ort einer Arbeit in einem amerikanischen Medienkonzern nachzugehen.
Freie Mitarbeiter können das I-Visum ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie einen Nachweis regelmäßiger Aufträge in der Vergangenheit liefern.
Allerdings muss beachtet werden, dass der Berufsstatus allein nicht ausschlaggebend für eine Beantragung des I-Visums ist. Wichtig ist, dass das geplante Projekt und das in den USA gesammelte Material nicht kommerzieller Natur ist, sondern eine informations- bzw. nachrichtenbezogene Berichterstattung zum Ziel hat. Wer ein kommerzielles Auslandsprojekt geplant hat, sollte daher entsprechend ein anderes Arbeitsvisum beantragen. Außerdem muss man darauf achten, dass sowohl die Finanzierung des Projekts als auch die Verbreitung des gesammelten Materials außerhalb der USA stattfindet.
Auch Familienangehörige haben die Option, als Mitreisende ein I-Visum zu beantragen. Allerdings ist dies nur unverheirateten Kindern bis zu einem Alter von 21 Jahren sowie Ehepartnern möglich. Diese dürfen jedoch vor Ort keiner Arbeit nachgehen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Alle Antragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen sich persönlich in einer der US-Botschaften im Rahmen eines Interviews um das Visum bewerben. In Deutschland ist dies zum Beispiel in München, Frankfurt am Main oder Berlin möglich. Alle anderen Altersgruppen können ihren Antrag auch per Post stellen.
In der Regel muss man beim Interview im US-Konsulat neben einem gültigen Reisepass auch den Presseausweis vorlegen. Der Reisepass wird dabei zur Bearbeitung beim Konsulat abgegeben und nach rund 2 Wochen an eine deutsche Adresse zurückgeschickt.
Um das Interview in einem der US-Konsulate durchführen zu können, muss zunächst übers Internet das Formular DS-160 beantragt werden. Dies kann man über die Website des Department of State unter http://cdn.ustraveldocs.com/de/. Über diese Seite kann man außerdem einen Interviewtermin vereinbaren sowie die anfallende Visabearbeitungsgebühr bezahlen. Das genehmigte DS-160 Formular muss dann ebenfalls beim US-Konsulat vorgelegt werden.
Wo kann ich mich übers I-Visum informieren?
Im Internet gibt es einige Anlaufstellen, die Informationen und Tipps zum Thema I-Visum geben. Dazu gehört unter anderem die Homepage des U.S. Department of State.