Viele betrachten ein Haustier nicht einfach nur als Tier. Es ist ein Familienmitglied. Natürlich müssen Samtpfote und Fellnase auch mit in den Urlaub. Die Option das Haustier in eine Pension zu geben oder bei Freunden zu lassen, kommt für viele Haustierbesitzer nicht infrage. Sollen die Haustiere mit in die USA reisen, ist es wichtig, die entsprechenden Einreisebestimmungen für Tiere zu kennen. Wie ist es möglich, das geliebte Haustier mit auf die Reise zu nehmen? Welche Papiere sind notwendig?

Welche Vorschriften gelten für die Einreise mit Haustieren?

Je nachdem, welches Tier ein Reisender mitbringt, gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen. Die Vorschriften können auch für verschiedene Bundesstaaten unterschiedlich sein. Es gilt also herauszufinden, welche Bestimmungen gelten, wenn die Katze, der Hund, der Hamster oder das Frettchen mit auf die Reise sollen. Eines haben alle Tiere gemeinsam: Ein Esta-Antrag ist für die Einreise nicht erforderlich.

Generell gilt, dass die Einreisevorschriften für die USA mit Hund nicht so kompliziert sind wie mit anderen Tieren. Allerdings können die Vorschriften je nach Herkunftsland des Tieres variieren. Am Zoll unterscheiden die Behörden nach den Gründen, aus denen Haustiere mit einreisen. So bringen Reisende ihre Hunde nicht nur als Begleiter mit. Hunde reisen auch zu Forschungszwecken, zur tierärztlichen Behandlung, zu Zuchtzwecken, als Blindenhund oder zum Verkauf in die USA. Für manche Tierarten gelten besondere Quarantänebestimmungen je nach Herkunft des Tieres.

Ausnahme: Blindenhunde und Assistenzhunde

Handelt es sich bei dem Hund um einen Blindenhund, so darf dieser grundsätzlich mit ins Flugzeug. Viele Airlines erlauben die kostenlose Mitnahme. Je nach Airline gibt es spezifische Bestimmungen, die sich auf den Sitzplatz des Passagiers und den Platz des Blindenhunds beziehen.

Sonderfälle sind Assistenzhunde wie Epilepsie- oder Diabeteswarnhund, Gehörlosenhunde und Behindertenbegleithunde. Da es für ihre Ausbildung bislang noch keine einheitliche Regelung in Deutschland gibt, ist keine Airline zur Mitnahme in der Kabine verpflichtet. Es ist eine Kulanzentscheidung, ob solche Hunde bei Überschreitung der akzeptierten Größe für die Mitnahme in einer Kabine zugelassen werden. Am besten ist es, wenn Sie vorab mit der Airline Rücksprache halten und die Angelegenheit klären.

In den USA gilt ein anderer Grundsatz, der die Mitnahme in der Kabine deutlich vereinfacht: Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und deren Begleittieren ist ausdrücklich verboten. Dieses Gesetz hat sowohl für US-amerikanische wie auch für ausländische Airlines Gültigkeit.

Am besten im Vorfeld die Behörden konsultieren

Wer eine Reise in die USA plant, und sein Haustier mitnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld frühzeitig bei einem Generalkonsulat oder der amerikanischen Botschaft über die entsprechenden Bestimmungen informieren. Dabei ist auch zu beachten, dass die verschiedenen Fluglinien eigene Bestimmungen für den Transport von Tieren haben. Bei einigen Fluggesellschaften ist es nicht möglich, ein Haustier mitzunehmen, bei manchen darf eine bestimmte Größe nicht überschritten werden. Zudem haben die Airlines konkrete Vorschriften für das Transportbehältnis.

Gesundheitsprüfung am Zoll

Haustiere in die USA einzuführen ist meist ohne große Schwierigkeiten möglich. Die Tiere müssen grundsätzlich frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Zoll überprüft den Zustand der Tiere, unter Umständen zieht die Behörde einen Tierarzt hinzu. Sollte dies nötig sein, muss der Tierhalter die dafür entstehenden Kosten tragen. Ist das Tier gesund, ist alles in Ordnung und es spricht nichts gegen die Einreise. Stellt der Tierarzt jedoch Unregelmäßigkeiten fest, darf das Tier nicht in die USA einreisen. Es wird zurückgeschickt. Im schlimmsten Fall schläfert der Tierarzt das Tier direkt ein.

Bestimmungen für die Einreise mit Hund

Eine wesentliche Voraussetzung, damit der Hund in die USA einreisen darf, ist ein Impfpass. Dieser muss entweder in Englisch ausgefühlt sein oder es muss eine englische Übersetzung dafür vorliegen. Bereits ab einem Alter von 12 Wochen muss der Hund gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss der Hund mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Reise erhalten haben. Deshalb ist es wichtig, dass im Impfausweis die Gültigkeitsdauer der Impfung angegeben ist. Außerdem ist es wichtig, dass das Impfzertifikat ein behördlich anerkannter Tierarzt ausgestellt hat und dass die Impfung dem Hund genau zugeordnet werden kann.

Fehlt die Tollwutschutzimpfung, nimmt die Behörde diese Impfung vor und das Tier kommt für wenigstens 30 Tage in Quarantäne. Die Kosten für Impfung und Unterbringung des Tieres trägt der Besitzer. Hunde, die jünger als 12 Wochen sind oder aus einem Gebiet einreisen, das vom US-amerikanischen öffentlichen Gesundheitsdienst zur tollwutfreien Zone erklärt wurde, sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Hawaii und das Territorium Guam, die beide als tollwutfrei gelten, sind die Quarantänebestimmungen strenger. Hier müssen die Tiere für 120 Tage in Quarantäne.

Mit der Katze in die USA

Für Katzen sind die Einreisebestimmungen nicht so streng. Sie brauchen im Gegensatz zu Hunden keinen Impfnachweis. Allerdings verlangen die meisten Fluggesellschaften ein Gesundheitszeugnis von einem Tierarzt. Ein solches Gesundheitszeugnis ist für alle Hauskatzen notwendig. Es muss belegen, dass die Tiere keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben. Für die Einreise nach Hawaii oder Guam gelten die gleichen Quarantänebestimmungen wie für Hunde.

Vögel mit in den Urlaub nehmen

Die amerikanische Behörde für Tier- und Pflanzenschutzkontrolle (APHIS – Animal and Plant Health Inspection Service) erlaubt die Einfuhr von maximal 5 Tieren. Diese Tiere dürfen nicht für den Verkauf eingeführt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Geflügel, wie Hühner, Tauben oder Enten. Dabei ist für jedes Tier eine Einfuhrgenehmigung notwendig. Darüber hinaus muss für jeden Vogel ein Gesundheitszeugnis vorliegen, das ein behördlich anerkannter Tierarzt im Herkunftsland ausgestellt hat. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 30 Tage alt sein. Außerdem müssen Vögel, die in die USA eingeführt werden sollen, für maximal 30 Tage in einer Isolierstation im US-Agrarministerium in Quarantäne. Solche Isolierstationen gibt es an den Flughäfen in Los Angeles, New York (am John-F.-Kennedy-Flughafen) und Miami. Die Plätze dafür müssen Reisende im Voraus reservieren. Dazu hat das amerikanische Konsulat weitere Informationen.

Die Einfuhr von anderen Haustieren

Wer sein Kaninchen, Frettchen, seinen Hamster oder das Meerschweinchen mit in die USA bringen möchte, muss keine Einschränkungen befürchten oder besondere Bestimmungen beachten. Das Tier muss bei der Einreise in die USA gesund sein. Wirkt das Tier krank, muss es auf Kosten des Halters einige Zeit in Quarantäne verbringen.

Bei einer Schildkröte ist die Länge des Panzers von Bedeutung. Schildkröten, deren Panzer weniger als vier Zoll (12 Zentimeter) lang ist, dürfen problemlos einreisen. Sie dürfen allerdings keinem kommerziellen Zweck dienen.

Für den Import von Amphibien oder Kaninchen gibt es vonseiten der US-Behörden keine besonderen gesundheitlichen Bestimmungen.

Bei der Einfuhr von Igeln gelten verschiedene Bestimmungen, die vor allem ein Original-Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorschreiben. Außerdem werden die Tiere bei der Einreise untersucht. Damit einher gehen Gebühren an die Tiergesundheitsbehörde von mindestens 216 US-Dollar. Dabei ist zu beachten, dass Tier aus Neuseeland nicht in die USA eingeführt werden dürfen. Auch aus anderen Länder, in denen es noch die Maul- und Klauenseuche gibt, ist die Einfuhr verboten.

Bei Reptilien sehen die Behörden keine besonderen Bestimmungen vor. Allerdings ist die Einfuhr bestimmter Arten verboten. So darf die

  • Leopardenschildkröte,
  • Spornschildkröte oder
  • Glattrand-Gelenkschildkröte

nicht in die USA importiert werden.

Auch für die Einfuhr von Nagetieren gibt es keine speziellen Vorschriften. Allerdings dürfen Nagetiere, die aus Afrika stammen, nicht in die USA einreisen.

CITES-Anhang für Tiere und Pflanzen

CITES ist das internationale Artenschutzübereinkommen, das den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt. Es gibt insgesamt drei Anhänge. Je nachdem, in welchem Anhang ein Tier gelistet ist, gibt es spezielle Regelungen bis hin zu einem vollständigen Handelsverbot. Dabei ist der internationale Handel sowohl mit den Tieren wie auch mit Produkten aus den Tieren verboten.

Für alle Wildtiere, die in Anhang I gelistet sind, ist der kommerzielle Handel verboten. Nachgezüchtete Tiere und der nicht kommerzielle Handel sind erlaubt, sofern dadurch nicht der Fortbestand der Art in Gefahr gerät. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Papageien, Eulen, Affen, Bären oder Katzen.

In Anhang II sind Tiere gelistet, für die kommerzieller Handel nach einer speziellen Prüfung des Ausfuhrstaates möglich ist. Für diese Tiere ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig. Dazu gehören bestimmte Affen, Greifvögel, Schildkröten, Warane und Krokodile.

Wer die gelisteten Tiere oder Produkte daraus mitnehmen möchte, braucht eine besondere Ausfuhrgenehmigung und ein Herkunftszertifikat.

Anforderungen an die Transportbox für die Tiere

Damit die Tiere im Frachtraum mitreisen dürfen, muss der Reisende eine Transportbox haben, die den Vorschriften der Fluggesellschaft entspricht. Dabei sind ein paar Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Die Box muss groß genug sein, damit das Tier sich darin in natürlicher Position hinlegen kann. Es muss stehen und sich umdrehen können. Es sollte so bequem wie möglich sein, weil das Tier einige Stunden in der Box verbringen wird.
  • Die Transportbox muss stabil sein, damit das Tier sicher darin reisen kann. Außerdem darf es dem Tier nicht möglich sein, aus der Box auszubrechen.
  • Die Box muss an allen vier Seiten über eine Belüftung verfügen, damit die Luftqualität im Inneren gut ist.
  • Die Tür muss gesichert sein, damit sie sich nicht versehentlich öffnet.
  • Weder Nase noch Pfoten dürfen durch die Gitter der Box passen.
  • Die Box muss mit einem Wasser- und Futterbehältnis ausgestattet sein, die von außen zugänglich sind.
  • Für den Lufttransport sind Boxen aus Drahtgittern oder Faserplatten nicht geeignet.

Diese Regeln sind von der IATA aufgestellt, der Internationalen Lufttransport-Vereinigung. Für bestimmte Tierarten, wie beispielsweise Schlangen, gelten besondere Vorschriften, die Reisende auf der Website der IATA nachlesen können.