Köche, Kammerdiener oder Kindermädchen – Eine Anleitung zur Visumsbeantragung für Haushaltsangestellte und persönliche Assistenten in den USA
Würden Sie gerne als Zimmermädchen in den Vereinigten Staaten von Amerika tätig sein? Arbeiten Sie möglicherweise als Koch und Ihr Arbeitgeber plant in die Vereinigten Staaten einzureisen? Oder sind Sie persönliche/r Assistent/in eines ausländischen Diplomaten und begleiten ihn in die USA? Dann sollten Sie unter allen Umständen das korrekte Visum für Ihre Reise in die Vereinigten Staaten beantragen.
Ein B-1 Visum benötigen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber ein US-Staatsbürger ist und Sie ihm als Haushaltsangestellte/r oder persönliche/n Assistent/in in die Vereinigten Staaten von Amerika begleiten. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Butler, Hausmädchen, Chaffeure , Kindermädchen oder Gärtner.
Für ein solches B-1 Visum haben Sie folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Legen Sie einen Nachweis vor, dass die alleinige Absicht ihrer Einreise in die Vereinigten Staaten Ihre Arbeit als Assistent/in oder Haushaltsangestellte/r ist und dass Ihr Aufenthalt sich nur auf einen gewissen Zeitraum beschränkt.
- Dies können Sie am besten mit dokumentarischen Belegen über ihren aktuellen Wohnsitz sowie soziale und finanzielle Bindungen ans Heimatland nachweisen.
Ist Ihr Arbeitgeber kein US-Staatsbürger, sondern mit einem Nichteinwanderungsvisum vom Typ B, E, F, H, I, J, L, M, O, P, Q oder R in die Vereinigten Staaten von Amerika eingereist? Dann passen Sie gut auf, denn solange Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, dürfen auch Sie mit einem B-1 Visum in die Vereinigten Staaten einreisen:
- Sie benötigen mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich Haushaltsangestellte/r oder persönliche/r Assistent/in.
- Entweder weisen Sie nach, dass Sie bereits ein Jahr lang bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, ehe dieser in die Vereinigten Staaten eingereist ist, oder Sie beweisen, dass das Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber unmittelbar vor Antrag des Visums bestand, und dieser schon über mehrere Jahre Haushaltshilfen anstellt.
Finden Sie sich nicht in den oben-genannten Kategorien wieder, da Ihr Arbeitgeber zwar ein US-Staatsbürger ist, aber stets nur vorübergehend in die Vereinigten Staaten einreist? Wird Ihr Arbeitgeber oft in verschiedene Länder versetzt und residiert im Grunde im Ausland?
Sie sind auch in diesem Fall berechtigt, ein B-1 Visum zu beantragen:
- Sie benötigen mindestens ein Jahr Erfahrung als persönliche/r Assistent/in oder als Haushaltsangestellte/r,
- allerdings müssen Sie erst seit sechs Monaten vor Einreise Ihres Arbeitgebers in die Vereinigten Staaten ein Beschäftigungsverhältnis mit diesem führen und selbst dies ist nur notwendig, wenn Ihr Arbeitgeber nicht schon seit längerer Zeit Haushaltshilfen im Ausland beschäftigt.
Falls Ihr Arbeitgeber allerdings ein ausländischer Diplomat oder Regierungsbeamter ist, welcher ein A-1 oder A-2 bzw. G-1 bis G-4 Visum besitzt, ist ein B-1 Visum für Sie nicht ausreichend und Sie benötigen stattdessen ein A-3 oder G-5 Visum. Bei dieser Antragstellung wird der gesetzliche Status Ihres Arbeitgebers sowie Ihr Arbeitsverhältnis überprüft, um sicherzugehen, dass Sie nicht zu einer öffentlichen Belastung werden könnten. Achten Sie darauf, dass Sie sich vor Antragsstellung bei dem Büro des Managementinformationssystems ausländischer Vertretungen registrieren. Sie haben in diesem Fall keine Visagebühren zu begleichen Als Inhaber von A-3/G-5 Visa müssen Sie
- einen Beweis einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie für die Stelle als Assistent oder Haushaltsgehilfe in Frage kommen.
- garantieren, dass Sie mindestens den bundesweiten/-staatlichen Mindestlohn erhalten und dass dieser Mindestlohn mindestens 90 Tage nach Ende des Beschäftigungsverhältnis auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gilt es nun die richtigen Unterlagen vorzulegen. Egal ob Koch, Kammerdiener oder Kindermädchen, in allen genannten Fällen müssen Sie einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber vorlegen, aus dem Ihre genaue Tätigkeit, die Arbeitsstundenzahl, die Anzahl von freien Tagen sowie Ihr Gehalt hervorgeht. Sie müssen vor Allem bestätigen, dass Ihr Arbeitgeber jegliche aufkommenden Reisekosten, Ihre Unterkunft und Verpflegung begleicht, dass Sie keine andere Stelle annehmen werden und dass Ihr Arbeitgeber nicht Ihren Reisepass einbehalten wird. Zuletzt muss eine Bestätigung vorliegen, dass Sie und auch Ihr Arbeitgeber, falls er kein US-Bürger ist, die Vereinigten Staaten nach Ende des Arbeitsvertrags verlassen werden.
Nun müssen Sie nur noch das Antragsformular auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums online ausfüllen, die Antragsgebühr zahlen und am vereinbarten Termin zum Interview in die Botschaft bzw. das Konsulat gehen. Hierzu bringen Sie folgende Dokumente mit: Ihre DS-160 Bestätigungsseite, Ihr Terminbestätigungsschreiben, einen gültigen Reisepass sowie ein aktuelles Foto.
Wenn Sie Antrag auf ein B-1 Visum stellen, bringen Sie ebenfalls den Zahlungsbeleg Ihrer Visagebühr, eine Kopie des Visums Ihres Arbeitgebers bzw. einen Nachweis, der es Ihrem Arbeitgeber berechtigt, sich in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und einen Arbeitsvertrag mit. Wenn Sie allerdings Antrag auf ein A-3 oder G-5 Visum stellen, haben Sie eine Note Verbale aufzuführen, in welcher sowohl der Beschäftigungsstatus, als auch die Aufenthaltsdauer, der Abreisetermin und der Zweck der Reise von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vermerkt ist.