Handel treiben in den USA : Voraussetzungen für ein Visum für Handelstreibende und Investoren im Rahmen des Handelsabkommen
Handelstreibende und Investoren im Rahmen des Handelsabkommen, die in den Vereinigten Staaten die Handelstätigkeiten bzw. Investitionen eines US- Unternehmen verwalten möchten, benötigen zur Einreise in die USA ein gültiges E –Visum.
Auf der Basis von Handels- und Schifffahrtsverträgen werden Visa für Handelstreibende (E-1) und Investoren (E-2) zwischen den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Ländern, unter anderem auch Deutschland, vergeben.
Voraussetzungen
Als Handelstreibender im Rahmen des Handelsabkommens sind Sie verpflichtet, folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um ein E-1 Visum beantragen zu können:
- Das Land, in dem das Unternehmen registriert ist, für welches Sie Handelstätigkeiten durchführen, muss ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen haben.
- Sie müssen als Antragsteller die Staatsangehörigkeit des Vertragslandes besitzen.
- Ihr Unternehmen muss eine dauerhafte internationale Handelstätigkeit aufweisen können.
- Zwischen dem Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, und den USA muss sich mehr als 50 Prozent der internationalen Handelstätigkeit des Unternehmens abspielen.
- „Handel“ bezeichnet in diesem Falle den internationalen Austausch von Waren, Dienstleistungen und Technologie. Der Besitzer dieser Güter muss von einer Partei auf die andere übertragen werden.
- Falls Sie als Besitzer des Unternehmens selbst einen Antrag auf das E-1 Visum stellen, müssen Sie zum Wohle der Weiterentwicklung und Leitung des Unternehmens in die Vereinigten Staaten einreisen. Falls Sie als Antragsteller nicht der Hauptinvestor sind, müssen Sie in einer Aufsichts-oder Führungsposition eingesetzt werden, oder spezielle Fähigkeiten besitzen, die für die weiteren effektiven Geschäftstätigkeiten des Unternehmens notwendig sind.
- Sie müssen die Absicht haben, die USA nach Ablauf Ihres E-1 Visums zu verlassen.
Investoren im Rahmen des Handelsabkommen haben eine ebenso lange Liste von Voraussetzungen, welche sie erfüllen müssen, um ein E-2 Visum beantragen zu können:
- Als Investor müssen Sie Staatsangehöriger eines Landes sein, mit dem die Vereinigten Staaten ein Handelsabkommen haben.
- Die Investition muss ausreichend sein, um die Handelstätigkeiten zu finanzieren und den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens zu gewährleisten.
- Spekulative Investitionen sind nicht zugelassen; die Investition muss eine reale aktive Unternehmung betreffen.
- Die Kontrolle der Fonds liegt bei Ihnen als Investor und die Investition muss im kommerziellen Sinne risikobehaftet sein. Darlehen und Kredite, die durch das Vermögen des Unternehmens gesichert werden, gelten nicht als Investition.
- Die Investition muss deutlich mehr Einnahmen mit sich bringen als den erforderliche Betrag, um den Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie abzusichern, oder die Investition muss positive wirtschaftliche Auswirkungen in den USA haben, zum Beispiel durch die Beschäftigung von US-Bürgern oder Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung.
- Falls Sie als Besitzer des Unternehmens selbst einen Antrag auf das E-1 Visum stellen, müssen Sie zum Wohle der Weiterentwicklung und Leitung des Unternehmens in die Vereinigten Staaten einreisen. Falls Sie als Antragsteller nicht der Hauptinvestor sind, müssen Sie in einer Aufsichts-oder Führungsposition eingesetzt werden, oder spezielle Fähigkeiten besitzen, die substantiell für die weiteren effektiven Geschäftstätigkeiten des Unternehmen sind.
- Sie müssen die Absicht haben, die USA nach Ablauf des E-1 Visums zu verlassen.
Verfahren zur Antragstellung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, Sind Sie berechtigt, ein E-1 bzw. E-2 Visum beim Konsulat zu beantragen. Das Verfahren zur Beantragung eines E-Visums teilt sich in zwei wichtige Schritte:
Schritt Nr.1: Die Registrierung eines Unternehmens
Bevor sich der Antragsteller auf ein E-1 Visum bewerben kann, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sich beim Konsulat zu registrieren. Hierzu muss das Unternehmen nachweisen, dass es sich um ein handelstreibendes Unternehmen handelt und somit die Qualifikation für ein E-Visum mit sich bringt. Es dauert in der Regel drei bis vier Wochen, die einzureichenden Dokumente zu überprüfen, bevor ein Interviewtermin vereinbart werden kann und einzelne Personen das E-Visum beantragen können. Nach 5 Jahren hat sich ein Unternehmen neu zu registrieren und aktuelle Dokumentationen erneut vorzulegen.
Unternehmen, die E-1 (Handelstreibende) bzw. E-2 (Investoren) Visa beantragen, sollten folgende Dokumente vorweisen und an das Generalkonsulat in Frankfurt schicken:
Basisdokumentation
- Eine Beschreibung des Unternehmens und des Antragstellers, indem die Qualifizierung beider für das E-Visum dargestellt wird
- Das Formular DS-156E
- Ein Überblick des Geschäftsplans und eine Finanzprognose, welche die nächsten 5 Jahre abdeckt
- (deutsche) Steuerbescheide der letzten drei Jahre (je nachdem, ob das Unternehmen bereits registriert ist oder die Absicht hat, dies in Zukunft zu tun)
Nachweis des Besitzes
- Beweise, dass das Unternehmen zu mindestens 50% einem Land gehört, welches ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten hat
- Dokumente, aus denen der Geschäftsführer und die Kapitalaufteilung hervorgeht, wie zum Beispiel Gesellschaftssatzungen, Aktienzertifikate und Zertifikate von Ministerien sowie Protokolle über Sitzungen der Geschäftsführung
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die E-1-Visa beantragen, folgende Informationen bereitstellen:
Nachweis der Handelstätigkeit
- Beweise, dass ein bestehender, durchgehender Handel zwischen den USA und dem Land der Staatsangehörigkeit des Antragstellers besteht, zum Beispiel durch Monats- und Rechnungsberichte, Lieferscheine, Zollabfertigungen, Lagerscheine und Kaufbelege
Unternehmen, die einen Antrag auf ein E-2 Visum stellen, müssen zudem folgende Dokumentationen einreichen:
Nachweis der Investition
- Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller bereits investiert hat oder momentan investiert, wie zum Beispiel Schuldscheine, Kauf- oder Mietverträge und Zahlungsnachweise wie Bankauszüge
- Beweise dafür, dass das Handelsunternehmen geschäftstätig ist, zum Beispiel durch Jahreseinkommenserklärungen, Kataloge, Rechnungsberichte und W-2/W-3, aus denen die Gesamtzahl der Beschäftigten hervorgeht
- Nachweis, dass die Investition den Marginalitätstest besteht, dass sie deutlich mehr Einnahmen mit sich bringt als den erforderlichen Betrag, um den Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie abzusichern, und dass die Investition wichtige positive wirtschaftliche Auswirkungen in den USA haben wird, zum Beispiel durch die Beschäftigung von US-Bürgern oder Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung.
Schritt Nr.2: Nun können Sie als individueller Handelstreibender, Investor oder Angestellter Ihr Visum beantragen:
- Zuerst füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.
- Zahlen Sie daraufhin die Visagebühr.
- Vereinbaren Sie einen Interviewtermin mit dem US-Konsulat ihres Heimatlandes. Für das Interview benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Das Visa Antragsformular DS-160
- Ein Terminbestätigungsschreiben ihres Interviews
- Einen Zahlungsnachweis der Visagebühr
- Einen Reisepass, der eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach Aufenthaltsende ihrer Reise beträgt
- Ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto.
- Als Angestellter in einem Unternehmen müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie die Qualifikation besitzen, Positionen innerhalb der Geschäftsführung oder Führungspositionen einzunehmen, die für die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens in den Vereinigten Staaten substantiell sind. Am besten legen Sie dafür Nachweise wie z.B. Organigramme, Lebensläufe, Diplome sowie Schreiben früherer Arbeitgeber vor.
Während Ihres Interviews wird ein Konsularbeamter feststellen, ob Sie qualifiziert sind, ein E-Visum zu erhalten. Sie sind berechtigt, weitere unterstützende Dokumente mit nützlichen Informationen vorzulegen, welche der Konsularbeamte bei Bewertung Ihres Interviews in Betracht ziehen kann.