Religiöse Reise in die Vereinigten Staaten: Der Antrag auf ein R-1-Visum für religiöse Arbeiter
Personen, die auf temporärer Basis in religiösen Einrichtungen oder Organisationen in den Vereinigten Staaten von Amerika arbeiten möchten, benötigen gemäß dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz ein Visum für religiöse Arbeiter vom Typ „R“.
Voraussetzungen
Unter religiösen Arbeitern finden Sie sich wieder, wenn Sie durch die Autorisierung einer anerkannten Einrichtung die Befugnis haben, als Priester religiöse Zeremonien und andere Arbeiten für Ihren religiösen Klerus auszuführen oder in den Vereinigten Staaten einer religiösen Berufung bzw. Beschäftigung nachgehen.
Hierbei haben Sie allerdings einige Regeln und Voraussetzungen zu beachten:
- Sie sind Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft. Diese muss als „bona fida“ nichtprofitorientierte religiöse Organisation in den Vereinigten Staaten anerkannt und von Steuern befreit sein bzw. als steuerbefreite Einrichtung angesehen werden.
- Sie müssen mindestens zwei Jahre vor Visumsantrag derselben Glaubensgemeinschaft angehören, wie die der Organisation, für die Sie in den Vereinigten Staaten arbeiten möchten.
- Sie sind verpflichtet, entweder als Pfarrer, in einer religiösen Berufung oder einer religiösen Beschäftigung tätig zu sein.
- Sie haben die Absicht, nach Ende Ihres Arbeitsauftrags die Vereinigten Staaten zu verlassen.
Petition
Vor Antragstellung benötigen Sie als R-1 Arbeiter allerdings noch eine Petition: Das Formular I-129, ein Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum für Beschäftigte, muss von Ihrem angehenden Arbeitgeber ausgefüllt und bei der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.
Sollte Ihre Petition genehmigt werden, erhält Ihr Arbeitgeber eine Benachrichtigung: das Formular I-797 „Notice of Action“. Beachten Sie, dass die Genehmigung Ihrer Petition nicht automatisch bedeutet, dass Ihnen ein Visum ausgestellt wird.
Antragstellung auf das Visum mit dem Typ „R“
Folgen Sie nun den unten aufgeführten Schritten:
- Füllen Sie das elektronische Formular zur Antragstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160) aus.
- Zahlen Sie die Antragsgebühren.
- Vereinbaren Sie einen Interviewtermin mit der Botschaft bzw. dem Konsulat. Zu diesem Interview haben Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
a) Ihre DS-160- Bestätigungsseite
b) Eine Kopie Ihres Interviewterminbestätigungsschreiben
c) Einen Zahlungsbeleg für Ihre Visagebühr
d) Ein mindestens sechs Monate nach Ende der Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass
e) Ein Foto mit den Maßen 5×5, welches in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde
f) Die auf Ihrer genehmigten I-129-Petition vermerkte Belegnummer
Unterstützende Dokumente
Während Ihres Interviews wird ein Konsularbeamter feststellen, ob Sie qualifiziert sind, um ein Visum zu erhalten. Zusätzlich haben sowohl Sie als religiöser Arbeiter als auch Ihre Petitionsorganisation unterstützende Dokumente vorzulegen, die der Konsularbeamte bei Bewertung Ihres Interviews in Betracht ziehen kann.
Hierunter fallen:
- Ein Nachweis darüber, dass Sie mindestens zwei Jahre vor Antragstellung auf ein R-Visum Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika waren. Diese ausländische religiöse Organisation muss der gleichen Glaubensgemeinschaft angehören wie die US-interne Organisation, für die Sie vorhaben zu arbeiten
- Falls Sie als Pfarrer tätig sein möchten: Eine Autorisierung, die Sie dazu berechtigt, für Ihre Glaubensgemeinschaft religiöse Zeremonien abzuhalten
- Falls Sie in einem religiösen Beruf tätig sein möchten: Ein Nachweis, dass Sie über einen Bildungsabschluss verfügen, der es Ihnen berechtigt, in der religiösen Berufung zu arbeiten
- Falls Sie in einer nicht professionellen Beschäftigung tätig sind: Die Bestätigung einer Ausbildung, durch die Sie die Befugnis erlangen, Ihre religiöse Beschäftigung auszuführen
- Ein Nachweis Ihrer US- internen Organisation über bezahlte oder nicht entlohnte Entschädigungen als Gegenleistung Ihrer Dienstleistung sowie nachprüfbare Beweise, wie die Organisation religiöse Arbeiter kompensiert, einschließlich geldlicher Abfindung (Betrag und Quelle des Gehalts) und Sachleistungen (Unterkunft, Ernährung und andere geldwertige Leistungen)
- Informationen über Name und Lage der Abteilung der Glaubensgemeinschaft bzw. der Einrichtung, für die Sie arbeiten werden sowie Vermögenswerte, Arbeitsverfahren und Gründungspapiere Ihrer Organisation
- Falls Ihre Organisation mit einer Glaubensgemeinschaft verbunden ist: eine Erklärung der Art der Beziehung zwischen beiden Organisationen
Haben Sie noch Fragen?
- Ich bin bereits zuvor mit einem R-1-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika eingereist, habe damals aber keine Petition benötigt. Kann ich erneut ein R-1-Visum ohne genehmigte Petition beantragen?
- Nein, alle Antragsteller eines R-1-Nichteinwanderungsvisums benötigen eine von der Amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) genehmigte Petition.
- Ich möchte an einem Gottesdienst in den Vereinigten Staaten teilnehmen. Benötige ich auch hierfür ein R-1 Visum?
- Wenn Sie in die Vereinigten Staaten einreisen, um an religiösen Aktivitäten wie Gottesdiensten, gemeinsamen Meditationen oder informellen religiösen Studien teilzunehmen, benötigen Sie nur ein Besucher- Visum (B-1).
- Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden, die ich als religiöser Arbeiter in der Woche tätig sein muss?
- Sie müssen in der Woche eine Mindestanzahl von 20 Arbeitsstunden vollbringen.
- Wie lange darf ich als religiöser Arbeiter in den Vereinigten Staaten residieren?
- USCIS kann religiösen Arbeitern eine Aufenthaltsdauer von zunächst 30 Monaten gewähren, weitere Verlängerungen können für bis zu 30 weitere Monate gewährt werden.
- Dürfen mein/e Ehepartner/in und meine Kinder mich auf der Reise begleiten?
- Ehepartner und unverheiratete Kinder eines R- 1 religiösen Arbeiters können sich für ein R-2 Visum klassifizieren.